Vertragsbedingungen

Die IVT-Hö® verpflichtet sich, ausschließlich Ihre Interessen zu vertreten. Soweit dies im Rahmen des gesetzlich Legalen und fachlich Seriösen möglich ist, wird sie Ihnen helfen.
Sie können jederzeit aus Ihrer Maßnahme ausscheiden und zahlen nur für die Stunden, die Sie bis dahin absolviert haben.
Nach Abschluss Ihrer Maßnahme erhalten Sie eine Bescheinigung. Mit ihr wird Ihnen bestätigt, dass der Maßnahmenplan sowohl formal als auch bezüglich der psychotherapeutischen Zielsetzungen erfüllt worden ist.
Die IVT-Hö® spielt in jeder Hinsicht mit offenen Karten: Sie haben das Recht, in alle Sie betreffenden Unterlagen Einblick zu nehmen und über alle wissenschaftlichen, organisatorischen und vertraglichen Gesichtspunkten der Maßnahme aufgeklärt zu werden. Ihre persönlichen Bedürfnisse werden immer ernst genommen (z.B. Ratenzahlung; Terminprobleme; Veränderungen innerhalb der Maßnahme; Einzelstunden).